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Barrierefreiheit

  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
  • Nutzungshinweis für Screenreader- und Tastaturnutzende
  • Kontakt und Durchsetzungsverfahren

Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ELSTER – Ihr Online-Finanzamt ist bemüht seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de/eportal.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

ELSTER – Ihr Online-Finanzamt wurde im Juli 2023 durch die unabhängige BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade und im März 2025 durch die Firma DIAS GmbH nach der Methode des BITV-Tests überprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV / WCAG Testschritte. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen. 

ELSTER – Ihr Online Finanzamt ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. 

Die Erklärung wurde am 29.09.2021 erstellt und zuletzt am 24.03.2026 aktualisiert.

Allgemeines zur Barrierefreiheit

Die Steuerverwaltung legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots als Online-Finanzamt für alle Bürger.  Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet ELSTER – Ihr Online-Finanzamt den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.

ELSTER achtet beispielsweise auf folgende Gesichtspunkte der barrierefreien Nutzbarkeit:

  • Informative Grafiken und Bilder werden mit Alternativtexten versehen. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
  • HTML-Seiten müssen richtig strukturiert sein. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente in einer logischen nutzerfreundlichen Reihenfolge nacheinander vor.  
  • Die Navigation zwischen den Seiten muss intuitiv möglich sein. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte der Webseiten zu verstehen und wiederzufinden.
  • Benutzer können die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • Fachliche Abkürzungen im Fließtext werden in vollständiger Form ausgeschrieben, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit für alle Nutzenden sicherzustellen.
  • Bestimmte Begriffe werden durchgängig in gleicher Weise verwendet. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.
  • Einige Inhalte sind in Leichter Sprache verfügbar und ein Kontrastmodus kann einfach eingeschaltet werden. Das unterstützt die Benutzer dabei die angebotene Funktionalität besser zu verstehen und sie leichter aufzufinden.

Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter https://testen.bitv-test.de.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich.
Dies ist auf zeitliche und technische Rahmenbedingungen in früheren Entwicklungs- und Ausbaustufen zurückzuführen. Eine vollständige Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit war in diesen Phasen noch nicht in allen Bereichen möglich.
Die festgestellten Einschränkungen werden im Rahmen zukünftiger Weiterentwicklungen überprüft und sofern technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar auch zeitnah verbessert.

Nachrichten und Dokumente

Nachrichten im Posteingang können als PDF- und HTML-Dateien gespeichert werden. Die PDF-Dateien sind derzeit nicht barrierefrei. Um dennoch den Zugang zu gewährleisten, stehen alle Nachrichten zusätzlich als barrierefreie HTML-Dokumente zur Verfügung. Diese können mit den unterstützten Internet-Browsern ohne zusätzliche Programme genutzt werden.

Aufbau und Struktur der Seiten

Die Seiten werden nach einem einheitlichen Aufbauprinzip erstellt. Dadurch können auf einigen Seiten Listen mit nur einem Eintrag vorkommen. Die Überschriftenstruktur ist überwiegend korrekt umgesetzt. Im Formularbereich erscheint jedoch eine Überschrift der Ebene 2 vor einer Überschrift der Ebene 1, da die seitliche Navigation vor dem Formular im Quellcode steht.

Zur Pflege und Bereitstellung redaktioneller Inhalte wird ein externes Redaktionssystem eingesetzt. Bei der automatischen Aufbereitung entstehen in Einzelfällen leere Absatz-Elemente. Eine nachträgliche, rein automatisierte Bereinigung aller Bestandsinhalte ist derzeit technisch nicht zuverlässig auf diese Fälle beschränkbar und würde andernorts zu unbeabsichtigten Darstellungsänderungen führen. Eine vollständige rückwirkende Bereinigung ist daher aktuell mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (Art. 5 RL (EU) 2016/2102, BITV). Bestehende Seiten werden schrittweise im Rahmen regulärer Aktualisierungen bereinigt. Als Übergangsmaßnahme werden leere Absatz-Elemente für assistive Technologien ausgeblendet, da sie keine inhaltlichen Informationen enthalten.

Darstellung und Bedienung

In der Ansicht zum Anpassen eines Belegs sind Stichwörter und Schaltflächen zum Schließen dieser Stichwörter nicht vollständig zugänglich, können jedoch alternativ über die Rücktaste erreicht werden.

Eingabefelder und Formulare

Einige Eingabebereiche in Formularen sind technisch nicht optimal aufgebaut. Datumsfelder unterstützen viele unterschiedliche Eingabeformate, damit ELSTER international genutzt werden kann. Aus diesem Grund sind Datumsfelder nicht mit den entsprechenden HTML-Elementen gestaltet, da dieses nur ein festes Format erlaubt. Das gewünschte Datum kann alternativ manuell in das Eingabefeld eingegeben werden. 
Einige Eingabefelder, in denen persönliche Daten abgefragt werden, sind derzeit nicht mit dem Attribut „autocomplete“ zur semantischen Bestimmung des Eingabezwecks ausgezeichnet. Es wird auf eine automatische Vervollständigung bewusst verzichtet, da in bestimmten Fällen die Angaben nicht von der betroffenen Person selbst eingegeben werden, sondern stellvertretend für eine andere Person. 

Medieninhalte

Auf dieser Website werden keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache angeboten. Videoinhalte sind mit Untertiteln versehen. Die darin enthaltenen Informationen werden zusätzlich in Textform auf der Website bereitgestellt.

Chatfunktion

Im Chatbereich kann es bei der Nutzung mit einem Screenreader vorkommen, dass bereits vorgelesene Nachrichten erneut vollständig ausgegeben werden. Dies kann auftreten, wenn nach einer Nachricht der Feedback-Button betätigt oder die Sprache gewechselt wird, weil neue Inhalte angekündigt werden.

Nutzungshinweis für Screenreader- und Tastaturnutzende

Bei der Nutzung der Website mit Screenreader und auf mobilen Geräten mit Bluetooth-Tastatur können sich je nach Gerät und Betriebssystem unterschiedliche Tastenkombinationen für die Navigation ergeben. Diese Unterschiede können die Bedienung beeinflussen.
Wir empfehlen, sich mit den jeweiligen Tastenkombinationen der verwendeten Gerätekombination (Gerät, Betriebssystem, Screenreader und Tastatur) vertraut zu machen, um eine möglichst effiziente und barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Barrierefreie Nutzung der Markierungsfunktion im Beleg auf Desktop-Geräten

Bei der Nutzung der Markierungsfunktion kann das Markierungsfeld über die Tastatur gesteuert werden. Die erforderlichen Tastenkombinationen unterscheiden sich je nach Betriebssystem und eingesetzter Screenreader-Software.

macOS (mit und ohne Screenreader) sowie Windows (ohne Screenreader)

  • Wenn das Markierungsfeld fokussiert ist: Leertaste oder Enter drücken, um den Ziehvorgang zu starten.
  • Während des Ziehvorgangs: Die Pfeiltasten verwenden, um das Markierungsfeld zu verschieben oder anzupassen.
  • Zum Bestätigen der Auswahl: Leertaste oder Enter drücken.

Windows mit Screenreader

  • Wenn das Markierungsfeld fokussiert ist: Alt + Enter drücken, um den Ziehvorgang zu starten.
  • Während des Ziehvorgangs:  Alt dauerhaft gedrückt halten und zusätzlich die Pfeiltasten verwenden, um das Markierungsfeld zu verschieben.
  • Zum Bestätigen der Auswahl: Alt + Enter erneut drücken.

Barrierefreie Nutzung der Markierungsfunktion im Beleg auf mobilen Geräten

Screenreader-Nutzende auf mobilen Geräten

Die beiden Eckpunkte sowie das Auswahlrechteck der Markierungsfunktion sind bei aktiviertem Screenreader über Wischgesten erreichbar.

  • Wenn der Fokus auf einem Eckpunkt liegt:
    Doppeltippen (auf den fokussierten Eckpunkt oder ein nicht interaktives Element) und den Finger anschließend gedrückt halten, um den Eckpunkt zu verschieben.
  • Wenn der Fokus auf dem Auswahlrechteck liegt:
    Doppeltippen (auf das Rechteck oder ein nicht interaktives Element) und den Finger anschließend gedrückt halten, um das gesamte Markierungsfeld zu verschieben.

 Tastaturnutzende auf mobilen Geräten

Die Eckpunkte sowie das Auswahlrechteck der Markierungsfunktion können auch über eine Bluetooth-Tastatur angesteuert werden.

  • Wenn ein Element fokussiert ist:
    Enter oder Leertaste drücken, um den Ziehvorgang zu starten.
  • Während des Ziehvorgangs:
    Die Pfeiltasten verwenden, um den fokussierten Eckpunkt oder das Auswahlrechteck zu verschieben.
  • Zum Beenden des Ziehvorgangs:
    Erneut Enter oder Leertaste drücken.

Kontakt und Durchsetzungsverfahren

Feedback und Kontaktangaben

Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an ELSTER – Ihr Online Finanzamt:

Per E-Mail:  info@elster.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen  Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:  bitv@bayern.de
Internet:  ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html