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Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb
Ausländisch ist eine Körperschaft, Personengesellschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung, wenn sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.
Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.
Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.
Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.
Nur bei ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben.
Drittstaat-Gesellschaften
Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.
Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.
Anhänge
Beschränkungen für Anhänge:
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10,4 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 14 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20