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Anleitung für die Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MELK)
Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MELK)
Falls Sie eine bereits übermittelte Meldung berichtigen möchten, markieren Sie bitte das Kästchen "Berichtigte Meldung" auf der Einstiegsseite des Formulars.
Hinsichtlich der Berichtigung ist folgendes zu beachten:
Auch im Falle einer Berichtigung ist die Meldung der betreffenden Fahrzeuglieferung vollständig auszufüllen. Das bedeutet, dass in der Berichtigungsmeldung die in der ursprünglichen Meldung gemachten zutreffenden Angaben zu wiederholen und ursprünglich fehlerhafte Angaben durch korrekte zu ersetzen sind.
Sonderfälle der Berichtigung:
Berichtigung des Meldezeitraums
Wurde eine Meldung versehentlich für einen unzutreffenden Meldezeitraum abgegeben, muss diese storniert (z.B. bei doppelter Abgabe in verschiedenen Meldezeiträumen) oder auf den zutreffenden Meldezeitraum umgebucht werden. Zur Stornierung oder Umbuchung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Bundezentralamt für Steuern. Kontakt siehe: hierBerichtigung der Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, der Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder der Werknummer
Möchten Sie fehlerhafte Angaben zur Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, zur Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder zur Werknummer in einer bereits übermittelten Meldung berichtigen, wenden Sie sich am einfachsten per E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern. Kontakt siehe: hier
Sie können die Berichtigung auch selbst vornehmen, indem Sie die fehlerhafte Meldung stornieren und eine neue Meldung mit der zutreffenden Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder Werknummer übermitteln. Die Stornierung der fehlerhaften Meldung veranlassen Sie, indem Sie in der Berichtigungsmeldung die fehlerhaft gemeldete Kraftfahrzeugs-Identifizierungs-Nummer, Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtliche Schiffsnummer oder Werknummer wiederholen und als Entgelt / Kaufpreis den Betrag 0 (Null) melden.
Natürliche Personen geben in den zugehörigen Eingabefeldern des Formulars ihre 11-stellige Identifikationsnummer an. Es handelt sich hierbei um das steuerliche Identifikationsmerkmal nach § 139b der Abgabenordnung.
Die nachfolgende Tabelle liefert einen Überblick über den Aufbau der Postleitzahlen in den EU-Staaten, der Sie bei der Eingabe der Postleitzahl des Fahrzeugerwerbers unterstützen soll.
Mitgliedstaat | Aufbau und Anzahl der Stellen | Beispiel |
---|---|---|
Belgien | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Bulgarien | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Dänemark | Vier Stellen, Ziffern oder Buchstaben | 9999 oder XXXX |
Deutschland | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Estland | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Finnland | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Frankreich | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Griechenland | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Irland | Postleitzahlen sind nicht verpflichtend eingeführt. | |
Italien | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Lettland | Sechs Stellen, die beiden ersten Stellen sind die Buchstaben LV, die restlichen vier Stellen sind Ziffern oder sieben Stellen mit Bindestrich zwischen den Buchstaben LV und den vier Ziffern. | LV9999 oder LV-9999 |
Litauen | Sieben Stellen, die beiden ersten Stellen sind die Buchstaben LT, die restlichen fünf Stellen sind Ziffern oder acht Stellen mit Bindestrich zwischen den Buchstaben LT und den fünf Ziffern. | LT99999 oder LT-99999 |
Luxemburg | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Malta | Sieben Stellen, die drei ersten Stellen sind Buchstaben, die restlichen vier Stellen sind Ziffern. | XXX9999 |
Niederlande | Sechs Stellen, die vier ersten Stellen sind Ziffern, die zwei letzten Stellen sind Großbuchstaben oder sieben Stellen mit einem Leerzeichen nach den vier Ziffern. | 9999XX oder 9999 XX |
Österreich | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Polen | Sechs Stellen, die zwei ersten und die drei letzten Stellen sind Ziffern, die dritte Stelle ist ein Bindestrich. | 99-999 |
Portugal | Acht Stellen, die vier ersten und die drei letzten Stellen sind Ziffern, die fünfte Stelle ist ein Bindestrich. | 9999-999 |
Rumänien | Sechs Stellen, nur Ziffern | 999999 |
Schweden | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Slowakische Republik | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Slowenien | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Spanien | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Tschechische Republik | Fünf Stellen, nur Ziffern | 99999 |
Ungarn | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Vereinigtes Königreich | Bei Eingabe ohne Leerzeichen: Fünf, sechs oder sieben Stellen, nur Ziffern und Buchstaben oder bei Eingabe mit Leerzeichen: Sechs, sieben oder acht Stellen, nur Ziffern und Buchstaben mit einem Leerzeichen an der viertletzten Stelle. | X99XX XX99XX XX999XX oder X9 9XX XX9 9XX XX99 9XX |
Zypern | Vier Stellen, nur Ziffern | 9999 |
Entgelt ist grundsätzlich der in Rechnung gestellte Betrag. Zum Entgelt gehören auch Nebenkosten (zum Beispiel Beförderungskosten und Provisionen), die der Lieferer dem Erwerber berechnet. Bei Werten in fremder Währung ist das Entgelt nach dem Tageskurs umzurechnen, der am Tag der Lieferung gilt.
Als neue Fahrzeuge gemäß § 1b UStG gelten:
- Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
- Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, die nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.
- Luftfahrzeuge mit einer Starthöchstmasse von mehr als 1550 Kilogramm, die nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden sind oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.