Hilfe
Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 EStG)
Bundesland, in dem die betroffene Person ansässig ist
Mit der Auswahl des zutreffenden Bundeslands, das zur Adresse der betroffenen Person korrespondiert, erfolgt die Weiterleitung dieser Mitteilung in das betreffende Land. Eine ggf. erforderliche Korrektur oder Stornierung einer bereits übermittelten Mitteilung ist an das für die betroffene Person zuständige Bundesland zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung zu adressieren.
ReferenzKmId
Bei diesem Feld ist die Mitteilungs-Identifikation (KmId) der zu korrigierenden, ursprünglichen Mitteilung einzutragen, soweit es sich um eine Korrektur einer bereits erfolgreich verarbeiteten Mitteilung handelt.
Bei neuen Mitteilungen ist dieses Feld nicht auszufüllen.
Die KmId wird durch "Mein ELSTER" vorgegeben - sie ist bundesweit eindeutig. Die KmId der ursprünglichen Übermittlung (RefKmId) können Sie in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER unter "Meine Formulare" -> Registerkarte "Übermittelte Formulare", dort nach Aufklappen der zur Übermittlung zugehörigen Postfachnachricht "Antwort ..." im PDF hinter dem ersten Feld mit der Bezeichnung "KmId" finden und in die Zwischenablage kopieren und sodann einfügen. Das Kopieren in die Zwischenablage geschieht durch Markieren der Textstelle mit dem Cursor, und anschließend gleichzeitiges Drücken beider Tastaturtasten "Strg" + "c". Sodann kann der Cursor in das Feld RefKmId gesetzt werden und der Text aus der Zwischenablage durch gleichzeitiges Drücken der beiden Tasten "Strg"+ "v" eingefügt werden.
Art der Anweisung (Neu / Korrektur)
Bei einer erstmaligen, neuen Mitteilung wählen Sie bitte den Wert "Neu" aus.
Bei einer Berichtigung einer bereits übermittelten, fachlich erfolgreich verarbeiteten Mitteilung ("Antwort..."-PDF ist im Postfach eingegangen) wählen Sie bitte "Korrektur" aus. Bei einer Korrektur ist die KmId der ursprünglichen fehlerhaften Mitteilung im Feld Referenz-KmId (RefKmId) mit anzugeben. Die KmId finden Sie im Antwort-PDF der zu korrigierenden Mitteilung.
Ist zu der Referenz-KmId kein Datensatz im Mitteilungsverfahren-Speicher vorhanden, so wird die Annahme der Korrektur mit Fehlerhinweis abgewiesen. Wurde die referenzierte Mitteilung bereits korrigiert oder storniert, so wird die Korrekturanweisung ebenfalls mit Fehlerhinweis abgewiesen. Eine Stornierung kann nicht korrigiert / storniert werden, in diesem Fall sind die Daten als neue Mitteilung zu liefern.
Zu einer Mitteilung darf nur eine Korrekturanweisung erfolgen. Durch die Korrektur wird die referenzierte Mitteilung als "korrigiert" gekennzeichnet und die Korrekturanweisung wird als neue Mitteilung gespeichert, diese kann ggf. auch wieder korrigiert oder storniert werden. Eine jahresübergreifende Korrektur ist nicht zulässig, d. h. eine für das Jahr 2025 übermittelte Mitteilung darf nicht mit einer Korrekturanweisung für das Jahr 2026 korrigiert werden. In diesem Fall sind eine Stornierung der zu korrigierenden Mitteilung zum alten Jahr und eine neue Mitteilung für das zutreffende Jahr zu übermitteln.
Ändern sich für die Berichtigung einer Mitteilung auch identifizierende Eigenschaften, so sollte die Berichtigung durch eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung und durch Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen. Wurde zum Beispiel ein Fondanteil einer falschen betroffenen Person zugeordnet, so sollten eine Stornierung der fehlerhaften Mitteilung und eine Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen.
Nur in den Fällen, in denen es sich um dieselbe Grundlage (z. B. der gleiche Fondsanteil) und dieselbe Person handelt, sollte eine Korrekturanweisung mit unterschiedlichen identifizierenden Eigenschaften angewiesen werden, z. B. bei der Korrektur eines fachlich falschen Wertes (z. B. unvollständige / falsche ISIN).
Der Zeitpunkt einer Korrektur muss dem Zeitpunkt der zu korrigierenden Mitteilung entsprechen. Sollte sich der Zeitpunkt hinsichtlich des Jahres unterscheiden, ist stattdessen eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung mit dem gesonderten Formular "Stornierung einer Mitteilung" und anschließend eine neue Mitteilung mit der Mitteilungsart "neu" und dem korrekten Zeitpunkt zu übermitteln.
Jede neue Mitteilung wird vom Verfasser an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der neuen Mitteilung zuständige Bundesland gesendet.
Eine Korrekturanweisung ist an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Korrekturanweisung zuständige Bundesland zu senden.
Vom datenverarbeitenden Verfahren wird sichergestellt, dass die Korrekturen und Stornierungen auch bei einem bundesländerübergreifenden Zuständigkeitswechsel korrekt behandelt werden.
Verfasser
Verfasser ist die zum Steuerabzug verpflichtete Stelle.
Adresse des Verfassers
Es ist die Straßenadresse des Verfassers anzugeben. Optional kann zudem eine Postfachadresse eingetragen werden.
Bearbeiter beim Verfasser
Zur Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter dieser Mitteilung sind neben dem Namen des Sachbearbeiters auch Angaben für den Organisationsbereich, z. B. den Arbeitsbereich oder das Sachgebiet vorgesehen.
Betroffener Zeitraum (Meldejahr)
Meldejahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kapitalerträge zufließen oder als zugeflossen gelten.
Betroffene Person (Gläubiger der Kapitalerträge)
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer gem. §§ 139a ff. AO ist zu übermitteln:
- Bei Steuerinländern ist die Angabe gem. § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) AO verpflichtend. Ist diese nicht bekannt, kann eine maschinelle Anfrage nach der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers beim BZSt gestellt werden. Ausnahme: Bei Angabe im Feld Zeile 54: Rolle der weiteren Person "Sonstige Rolle" kann die Angabe der inländischen "Steueridentifikationsnummer der weiteren Person" in Zeile 55 entfallen.
- Sofern bei Steuerausländern keine inländische Identifikationsnummer vergeben wurde, kann die Angabe hier zwar entfallen. Jedoch ist für diesen Fall das Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats davon abweichend
- für die betroffene natürliche Person im Feld Zeile 28,
- für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner der betroffenen Person, falls diese/-r Gemeinschaftsgläubiger ist, in Zeile 39 bzw.
- für die weiteren Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist, in Zeile 65,
im jeweiligen Abschnitt "Ergänzende Informationen zur natürlichen Person" zu ergänzen.
Ergänzende Informationen zur Person
Sofern bei Steuerausländern keine inländische Steueridentifikationsnummer vergeben wurde, ist das betreffende Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats im Abschnitt "Ergänzende Informationen zur natürlichen Person" zu ergänzen.
- Für die betroffene natürliche Person im Feld Zeile 28, gemeinsam mit dem Eintrag steuerIDAusland im Feld "Typ der Information zur Person" beim Feld Zeile 27,
- für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bei Zeile 39, gemeinsam mit dem Eintrag steuerIDAusland im Feld "Typ der Information zur Person" beim Feld Zeile 38,
- für die weitere Person bei Zeile 65. gemeinsam mit dem Eintrag steuerIDAusland im Feld "Typ der Information zur Person" beim Feld Zeile 64.
Bitte achten Sie hierbei auf identische Schreibweise.
Darüber hinaus können weitere Informationen zur Person mitgeteilt werden, z. B. Meldedaten zur Person.
Rolle der weiteren Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist
Bitte geben Sie hier die Rolle der weiteren Person an.
Hinweis:
Bei Auswahl des DropDown Menüpunkts "Sonstigen Rolle" in Zeile 54 für die jeweils angegebene "Weitere Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist", muss unter der zutreffenden Überschrift Ergänzende Informationen zur natürlichen / nicht natürlichen Person (in Zeile 64 bzw. in Zeile 68) beim Feld "Typ der Information zur Person" die Angabe sonstigeRolle in identischer Schreibweise erfolgen und zudem die Beschreibung dieser sonstigen Rolle für die jeweils erklärte weitere Person eingetragen werden.
Ergänzende Informationen zur weiteren Person
Hier sind ergänzende Informationen zur weiteren Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person sind, möglich.
Bei Auswahl der "Sonstigen Rolle" für die weitere Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist (Zeile 54), wird im Abschnitt Ergänzende Informationen beim Feld "Typ der Information" (in Zeile 64 bei der natürlichen weiteren Person oder in Zeile 68 bei der nicht natürlichen weiteren Person) die Angabe sonstigeRolle in identischer Schreibweise zwingend erforderlich und ergänzend dazu ist die Beschreibung dieser sonstigen Rolle der weiteren Person gemeinsam einzutragen.
Hat die weitere Person einen ausländischen Wohnsitz, ist grds. das ausl. Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats im Feld Zeile 65 anzugeben, sofern keine inländische Identifikationsnummer vergeben wurde. Für diesen Fall ist zwingend im Feld Typ der Information (Zeile 64) der Eintrag steuerIDAusland in identischer Schreibweise erforderlich.