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Informationen zur Barrierefreiheit
ELSTER ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.elster.de
Die Erklärung wurde am 29.09.2021 erstellt und zuletzt am 23.08.2022 aktualisiert.
Die Finanzverwaltung legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet Mein ELSTER den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.
Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von Mein ELSTER ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0).
Mein ELSTER achtet, zum Beispiel darauf, dass:
- informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
- die HTML-Seiten von Mein ELSTER richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
- Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
- die Benutzer die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
- die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
- Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.
Mein ELSTER wurde in 2018 mit dem BITV-Test überprüft und erreichte 95,75 von 100 Punkten. Somit ist das Webangebot von Mein ELSTER als „sehr gut zugänglich“ bewertet.
Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter https://testen.bitv-test.de.
Die Nachrichten in Ihrem privaten Posteingang in Mein ELSTER werden im PDF- und HTML-Format abgelegt. Das Portable Document Format (PDF; deutsch: übertragbares Dokumentenformat) ist ein verbreitetes Dateiformat für elektronische Dokumente, das von der Firma Adobe Systems entwickelt wurde. Die Nachrichten von Mein ELSTER in diesem Format sind nicht barrierefrei.
Alle Nachrichten in Ihrem Posteingang werden zusätzlich als barrierefreie HTML-Dokumente bereitgestellt. Diese HTML-Dokumente sind mit den von Mein ELSTER unterstützten Internet-Browsern ohne Zusatzprogramme zugänglich.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns unter info@elster.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html