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Allgemeines
Bescheidbekanntgabe in Papierform
Sie bekommen den Bescheid wie bisher auf dem Postweg übermittelt. Zusätzlich können Sie sich über den Service „Abholung von Bescheiddaten“ die Kennzahlen und Werte aus dem Bescheid elektronisch bereitstellen lassen. Anschließend kann Ihr Softwareprogramm die Werte aus Ihrer übermittelten Steuererklärung mit den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Werten aus dem Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid auf Abweichungen abgleichen.
Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form durch Bereitstellung zum Datenabruf
Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen Sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden Sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Diese Benachrichtigungs-E-Mail wird unverschlüsselt verschickt, sie enthält neben der Steuernummer und einer Kurzbezeichnung um welchen Bescheid es sich handelt, aber keine weiteren personenbezogenen Daten.
Um vom Inhalt des Bescheids Kenntnis zu nehmen, ist die Durchführung des Datenabrufs in Ihrer verwendeten Software erforderlich. Im Anschluss daran können Sie den Bescheid (pdf-Datei) einsehen und abspeichern. Weitere Informationen
FAQ zur Abholung von Bescheiddaten
Beim Service „Abholen von Bescheiddaten“ haben Sie die Möglichkeit sich die Bescheiddaten zusätzlich zum Steuerbescheid bereitstellen zu lassen.
Der Bescheid in elektronischer Form (digitaler Steuerbescheid) wird im PDF-Format in der jeweils verwendeten Software zum Abruf bereitgestellt. Er entspricht dem Layout eines Papierbescheides.
Bei dem Service „Abholung von Bescheiddaten“ hingegen geht es um die Bereitstellung von Kennzahlen und Werte um zum Beispiel einen Vergleich mit den übermittelten Daten anzuzeigen. Der Service „Abholung von Bescheiddaten“ entfaltet im Gegensatz zum Bescheid in elektronischer Form keine rechtliche Bindungswirkung.
Sofern die verwendete Software die Möglichkeit anbietet, kann dieser Service bei jeder Erstellung einer Steuererklärung beantragt werden. Bei der Verwendung von Mein ELSTER ist eine separate Beantragung nicht notwendig, die Bescheiddaten werden hier immer automatisch beantragt.
Bei einer Übermittlung einer Steuererklärung mit Mein ELSTER werden immer automatisch die elektronischen Bescheiddaten beantragt.
Bei einer elektronischen Übermittlung mit ElsterFormular kann bei der Übermittlung einer Steuererklärung die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten aktiv beantragt werden.
Bei anderen Softwareanbietern erfolgt die Beantragung je nach Softwarehersteller unterschiedlich. Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller der von Ihnen verwendeten Software.
Es können aktuell Bescheiddaten zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und zum Gewerbesteuermessbetrag abgeholt werden.
In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können daneben auch die Bescheiddaten zu der Gewerbesteuer abgeholt werden.
Durch die Abholung der Bescheiddaten erhalten Sie die Werte aus Ihrem Steuerbescheid (Bescheid in elektronischer oder Papierform) zusätzlich elektronisch in der von Ihnen verwendeten Software aufbereitet. Sie können einen Bescheiddatenvergleich mit den von Ihnen übermittelten Daten vornehmen und erkennen somit direkt Abweichungen zum Steuerbescheid vom Finanzamt.
Die Bescheiddaten stehen 180 Tage nach Bekanntgabe zur Abholung zur Verfügung. Nicht abgeholte Bescheiddaten werden nach 180 Tagen, abgeholte Bescheiddaten 60 Tage nach Abholung gelöscht.
Die Bescheiddaten haben im Gegensatz zum offiziellen Bescheid in elektronischer oder Papierform keine rechtliche Bindungswirkung. Ihre Bereitstellung stellt entsprechend lediglich eine freiwillige Serviceleistung der Länder dar. Deshalb erhalten Sie immer zusätzlich Ihren rechtsverbindlichen Bescheid.
Die elektronische Bescheiddatenabholung erfolgt über die von Ihnen bei der Übermittlung der Steuererklärung verwendeten Software. Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller dieser Software.
Nach Erhalt einer E-Mail über die zur Abholung bereitgestellten Bescheiddaten werden Sie direkt nach dem Login in Mein ELSTER automatisch auf die Abholung der Bescheiddaten hingewiesen. Die verfügbaren Daten können abgeholt werden und befinden sich nach dem Download im PDF-Format in Ihrem Posteingang bei Mein ELSTER. Nach einem Login können die Bescheiddaten über den Posteingang aufgerufen werden.
Wird ein Steuerbescheid geändert, erfolgt keine Bereitstellung dieser Bescheiddaten.
Bei Fragen zum Inhalt Ihrer Bescheiddaten wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bei Fragen zur Abholung Ihrer Bescheiddaten wenden Sie sich an die ELSTER-Hotline.