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Allgemeines
Aktenzeichen
Bitte nutzen Sie das Aktenzeichen nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Fristverlängerung zur Grundsteuer. Sie finden das Aktenzeichen auf Ihrem letzten Bescheid zur Feststellung des Einheitswerts, der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags oder dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Anhänge
Beschränkungen für Anhänge:
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 36,91 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20