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Anleitung zur KapEStInvgStG 2020
Wie wird die Bemessungsgrundlage nach Abstandnahme ermittelt?
Die Bemessungsgrundlage nach Abstandnahme wird gemäß § 43 Absatz 2 Satz 2 und 3 bis 8, § 44a Absatz 1, 4 und 5 EStG, Steuerbefreiung gemäß § 42 Absatz 4 und 5 InvStG und Teilfreistellung gemäß § 43 Absatz 3 in Verbindung mit § 20 InvStG ermittelt.