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Allgemeine Fragen zur Nutzung von ELSTER
ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln können.
Mein ELSTER: Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Ihre elektronische Steuererklärung erstellen und abgeben.
Die Abschaltung von ElsterFormular wird im April 2024 vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Datenübermittlungen für Altjahre (vor 2020) durchgeführt und die ELStAM-Funktionen verwendet werden.
Sie können Ihre Daten aus ElsterFormular zu Mein ELSTER oder zu anderer Software übernehmen. Dies erspart Ihnen die Neueingabe der bereits in ElsterFormular erfassten Angaben. Den Start des Datenexports aus ElsterFormular finden Sie im Menüpunkt „Export“.
Bitte beachten: Sie müssen sich zunächst bei Mein ELSTER registrieren. Dies dauert wegen dem postalischen Versand der Zugangsdaten einige Tage. Danach ist der Export aus ElsterFormular zu Mein ELSTER möglich. Es dauert etwa 5 Minuten bis Ihre Daten nach dem Export in Mein ELSTER verfügbar sind. Der Import der Daten wird Ihnen in Mein ELSTER automatisch beim nächsten Login angeboten.
Wir sind gerne für Sie da. Mit dem Chat-Assistenten können Sie die Kontaktdaten, der für Sie zuständigen Stelle für Ihr Problem/für Ihre Frage finden.
Wählen Sie hierfür im Chat Ihr Bundesland und Ihre Eigenschaft aus.
Anschließend werden Ihnen Hilfestellungen angeboten.
Sollten die Hilfen nicht zum Erfolg führen, werden Ihnen die Kontaktdaten angezeigt.
Umfangreiche Informationen fonden Sie auf den Seiten ELStAM (Privatpersonen) und ELStAM (Arbeitgeber).
Ja, Formulare im PDF-Format zum Ausdrucken und Downloaden finden Sie auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung. Diese Formulare können aber nicht mit ELSTER übermittelt werden.
Eine nachträgliche Korrektur einer bereits gesendeten Erklärung können Sie durchführen, indem Sie diese Steuererklärung korrigiert nochmals senden. Dazu stellen Softwareprodukte Funktionen wie Kopieren oder Datenübernahme zur Unterstützung bereit.
Achten Sie darauf, dass Sie, soweit Sie noch die „komprimierte“ Übermittlung nutzen, die richtige ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Falls Sie die Übermittlung elektronisch authentifiziert vornehmen, ist nichts weiter veranlasst. Es wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
Bei Umsatzsteuervoranmeldungen sowie bei Lohnsteueranmeldungen ist es erforderlich die Korrektur im Formular anzugeben. Soweit Formulare wie Lohnsteuerbescheinigung konkrete Berichtigungs- und Stornierungsverfahren anbieten, sind diese zu nutzen.
Diese Übermittlungsform ist rechtlich nicht zulässig (§ 87a Abs. 1 AO).
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung
Unternehmer, die noch keine Steuernummer besitzen, erhalten aufgrund der Gewerbeanmeldung einen bundeseinheitlichen Fragebogen von dem zuständigen Finanzamt zugesandt. Dieser ist vom Unternehmer auszufüllen und dann dem Finanzamt zuzuleiten. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhält der Unternehmer vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt mit der er dann die Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch an das Finanzamt übermitteln kann. Eine elektronische Übermittlung ohne Steuernummer ist bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung nicht möglich.
In den Fällen, in denen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben ist, ohne dass bereits eine Steuernummer erteilt wurde, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Dort kann dann geprüft werden, ob die Unternehmereigenschaft bereits anerkannt wurde, ob in den Fällen einer Lohnsteuer-Anmeldung eventuell eine gesonderte Steuernummer erteilt wird oder ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung beziehungsweise Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form (zum Beispiel auf Papier) abzugeben ist.
Technische Fragen
Die Übermittlung Ihrer Steuerdaten erfolgt über das Internet. Sie benötigen neben dem notwendigen Internetzugang ein Steuer- beziehungsweise Buchhaltungsprogramm, das ELSTER unterstützt.
Nutzen Sie Mein ELSTER, dann finden Sie genaue Informationen auf der Seite Systemanforderungen.
ELSTER kann grundsätzlich unter allen Betriebssystemen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die Systemanforderungen der eingesetzten Software ( Mein ELSTER, Software von Drittanbietern).
Sie können das öffentliche Zertifikat der ELSTER-Server auf der Seite Sicherheit herunterladen. Richten sie dann dieses Zertifikat als vertrauenswürdiges Zertifikat in der Anwendung ein, welche den Aufbau der Verbindung verhindert hat.
Um das Verfahren zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER) über DATEVnet nutzen zu können müssen Sie eine bestimmte Proxy-Konfiguration auf Ihrem System hinterlegen: Weitere Infos unter www.datev.de -> Info-Datenbank -> Suche -> Nummer 1033943 eingeben.
Steuer- und Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Funktion