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Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung (§ 29 Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung)

Verfügbarkeit

Die Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung (§ 29 RennwLottDV) online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern (nur nicht Berlin) erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Baden-Württemberg: Finanzamt Karlsruhe-Durlach
  • In Bayern: Finanzamt München (143) Körperschaften/PersonenGesellschaften
  • In Brandenburg: Finanzamt Cottbus
  • In Bremen: Finanzamt Bremen
  • In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Verkehrst. und Grundbesitz (10)
  • In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main IV
  • In Mecklenburg-Vorpommern: Finanzamt Schwerin
  • In Niedersachsen: Finanzamt Hannover-Nord
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt
  • In Rheinland-Pfalz: Finanzamt Koblenz
  • In Saarland: Finanzamt Saarlouis
  • In Sachsen: Finanzamt Chemnitz-Mitte
  • In Sachsen-Anhalt: Finanzamt Magdeburg
  • In Schleswig-Holstein: Finanzamt Kiel
  • In Thüringen: Finanzamt Erfurt

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

Eingeschränkte Verfügbarkeit - Grafik Sprechblase

Verfügbare Versionen