Verfügbarkeit
Die Anmeldung zur Buchmachersteuer (§ 13 Rennwett- und Lotteriegesetz) online über ELSTER wird aktuell in mehreren Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
- In Baden-Württemberg: Finanzamt Karlsruhe-Durlach
- In Bremen: Finanzamt Bremen
- In Brandenburg: Finanzamt Cottbus
- In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Verkehrst. und Grundbesitz (10)
- In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main IV
- In Niedersachsen: Finanzamt Hannover-Nord
- In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt
- In Rheinland-Pfalz: Finanzamt Koblenz
- In Saarland: Finanzamt Saarlouis
- In Sachsen: Finanzamt Chemnitz-Mitte
- In Sachsen-Anhalt: Finanzamt Magdeburg
- In Schleswig-Holstein: Finanzamt Kiel
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.