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Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)

Hinweis zu verknüpften Belegen

Voraussichtlich ab Oktober 2025 können alle Finanzämter bei neuen Einkommensteuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2023 von Ihnen verknüpfte Belege einsehen.

Diese Möglichkeit ist ab sofort  in einigen Finanzämtern verfügbar und wird schrittweise ausgeweitet.

Bitte beachten Sie:
Erst wenn Ihr Finanzamt diese Leistung unterstützt, kann es Ihre verknüpften Belege einsehen.

Hinweis zu verknüpften Belegen - Grafik Warndreieck
Hinweis zum Start der Bearbeitung in den Finanzämtern

Die Finanzämter können mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 voraussichtlich erst ab Mitte März 2025 beginnen.

Hinweis zum Start der Bearbeitung in den Finanzämtern - Grafik Sprechblase

Kalenderjahr