Sie müssen jede Änderung von sich aus beim Finanzamt anzeigen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf.
Sie müssen dem Finanzamt anzeigen, dass
- sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u. a. Fläche, Nutzung) geändert haben oder
- eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist oder
- eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu besteuern ist oder
- eine wirtschaftliche Einheit erstmals ganz oder teilweise für steuerbefreite Zwecke genutzt wird oder
- sich bei einem ganz oder teilweise grundsteuerbefreiten Grundbesitz die Eigentumsverhältnisse geändert haben oder
- sich bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die (wirtschaftliche) Eigentümerin oder der (wirtschaftliche) Eigentümer geändert hat.
Beispiele:
- Ein Wintergarten wurde angebaut.
- Ein Haus wurde abgerissen.
- Die Größe des Flurstücks hat sich geändert.
- Das Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt.
- Die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet.
- Ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt.
- Das Bürogebäude wurde bisher durch eine Behörde und wird jetzt von einer Anwaltskanzlei genutzt.
- Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Wiese wurde zu Bauland.
- Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einen Gewerbebetrieb vermietet.
Ausnahme: Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der ganze, vollständig steuerpflichtige Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig und Sie müssen keine Anzeige abgeben.
Ändert sich hingegen das Eigentum
- nur an einer Teilfläche des Grundstücks oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft,
- eines teilweise oder vollständig von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes oder
- eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden
müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.
Angaben zu Änderungen der persönlichen Daten von Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Miteigentümerinnen und Miteigentümern (z. B. Änderung der Anschrift wegen Umzug) teilen Sie dem Finanzamt bitte unter Angabe des Aktenzeichens des Grundbesitzes gesondert mit. Formulare hierfür finden Sie unter „Formulare und Leistungen – Anträge, Einspruch und Mitteilungen“. Sie können die Änderung der persönlichen Daten dem Finanzamt aber auch formlos (z. B. mittels einfachen Briefes) mitteilen.