Allgemeine Hinweise
Zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag verpflichtet sind:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks (dazu zählen auch Eigentumswohnungen)
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
Erbbauberechtigte ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete) - Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes.
Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie keine Belege oder Unterlagen zu Ihrer Erklärung ein. Sollten Unterlagen erforderlich sein, wird das Finanzamt diese anfordern.
Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter grundsteuer.hessen.de
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Sie können ausgewählte Daten wie z. B. Informationen zu Ihrem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 01. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal der hessischen Katasterverwaltung abrufen:
für Grundvermögen unter https://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis
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