Verfügbarkeit
Die Beantragung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG online über ELSTER wird aktuell in mehreren Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
- In Baden-Württemberg und Niedersachsen: alle Finanzämter
- In Bayern: Finanzamt München
- In Bremen: Finanzämter Bremen und Bremerhaven
- In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Großunternehmen in Hamburg
- In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main
- In Nordrhein-Westfalen: Finanzämter Düsseldorf-Mitte und Köln-Mitte
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.