ACHTUNG, Sie befinden sich in der Elster4Konsens Testumgebung!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Testumgebung für einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt und für Außenstehende keinerlei Support geleistet wird. Eine Registrierung ("Benutzerkonto erstellen") ist hier nicht möglich, da es sich um ein reines Testsystem handelt. Über das Testsystem sind keine rechtsverbindlichen und fristwahrenden Abgaben oder Aktivitäten möglich. Bitte führen Sie Ihre Registrierung erneut in der produktiven Umgebung unter https://www.elster.de durch. Die Elster4Konsens Testumgebung ist außchließlich zu Testzwecken konzipiert. Es besteht keine Verbindung zum Echtbetrieb. Steuererklärungen oder andere offizielle Vorgänge können hier nicht übermittelt werden.

Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr

Hinweis

Der Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr nach § 27 Absatz 8 KStG wird von dieser Internetseite an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt. Sollte das BZSt für Ihren Antrag zuständig sein, nutzen Sie bitte den Antrag in Mein BOP.

Der Antrag ist an die Finanzbehörde zu richten, die im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 20 AO für die Besteuerung nach dem Einkommen örtlich zuständig ist. Eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht liegt insbesondere vor, wenn Einkünfte aus Vermögen oder Tätigkeiten in Deutschland erzielt werden. In diesem Fall ist der Antrag an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Ist im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 20 AO kein Finanzamt zuständig, ist der Antrag beim BZSt einzureichen.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite des BZSt.

Hinweis zum Antrag auf Feststellung der Einlagenrückgewähr - Grafik Warndreieck


Verfügbare Versionen