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Anmeldung zur Online-Pokersteuer (§ 51 Rennwett- und Lotteriegesetz)

Verfügbarkeit

Die Anmeldung zur Online-Pokersteuer (§ 51 Rennwett- und Lotteriegesetz) online über ELSTER wird aktuell in mehreren Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Baden-Württemberg: Finanzamt Karlsruhe-Durlach
  • In Bayern: Finanzamt München (143) Körperschaften/PersonenGesellschaften
  • In Brandenburg: Finanzamt Cottbus
  • In Bremen: Finanzamt Bremen
  • In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Verkehrst. und Grundbesitz (10)
  • In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main IV
  • In Niedersachsen: Finanzamt Hannover-Nord
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt
  • In Rheinland-Pfalz: Finanzamt Koblenz
  • In Sachsen: Finanzamt Chemnitz-Mitte
  • In Sachsen-Anhalt: Finanzamt Magdeburg
  • In Schleswig-Holstein: Finanzamt Kiel
  • In Thüringen: Finanzamt Erfurt

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

Eingeschränkte Verfügbarkeit - Grafik Sprechblase

Verfügbare Versionen