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Berlin: Anmeldung zur Vergnügungsteuer


Hinweis

Gesetzesänderung

Infolge einer gesetzlichen Änderung wurde der Steuersatz bei der Vergnügungsteuer im Land Berlin ab dem 1. Januar 2025 von 20 % auf 25 % angehoben. Die Änderung betrifft Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit.

Dieses Formular wurde noch nicht aktualisiert und berücksichtigt weiterhin die bis zum 31. Dezember 2024 geltende Rechtslage mit dem Steuersatz von 20 %.

  • Sie können dieses Formular für Anmeldungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2024 und früher enden, weiter nutzen.
  • Für Anmeldungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2025 und später beginnen, kann dieses Formular nicht verwendet werden. Ein aktualisiertes Formular wird im Verlauf des Jahres 2025 zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie bis dahin die unter  Vergnügungsteuer - Berlin.de  verfügbaren PDF-Formulare.
Hinweis - Grafik Warndreieck


Verfügbare Versionen