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Gesetzesänderung
Infolge einer gesetzlichen Änderung wurde der Steuersatz bei der Vergnügungsteuer im Land Berlin ab dem 1. Januar 2025 von 20 % auf 25 % angehoben. Die Änderung betrifft Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit.
Dieses Formular wurde noch nicht aktualisiert und berücksichtigt weiterhin die bis zum 31. Dezember 2024 geltende Rechtslage mit dem Steuersatz von 20 %.