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Berlin: Anmeldung zur Vergnügungsteuer

Hinweis

Bei der Berechnung der Vergnügungsteuer für Geldgewinnspielautomaten (G1 und G2) wird der Steuersatz von 25 % berücksichtigt.

Der im Formular unter „6 – Berechnung der Vergnügungsteuer“ angegebene Steuersatz (20 %) ist nicht korrekt. Die Anpassung folgt demnächst.

Hinweis zum Formular - Grafik Sprechblase


Verfügbare Versionen