ACHTUNG, Sie befinden sich in der Elster4Konsens Testumgebung!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Testumgebung für einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt und für Außenstehende keinerlei Support geleistet wird. Eine Registrierung ("Benutzerkonto erstellen") ist hier nicht möglich, da es sich um ein reines Testsystem handelt. Über das Testsystem sind keine rechtsverbindlichen und fristwahrenden Abgaben oder Aktivitäten möglich. Bitte führen Sie Ihre Registrierung erneut in der produktiven Umgebung unter https://www.elster.de durch. Die Elster4Konsens Testumgebung ist außchließlich zu Testzwecken konzipiert. Es besteht keine Verbindung zum Echtbetrieb. Steuererklärungen oder andere offizielle Vorgänge können hier nicht übermittelt werden.

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Anwendungen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare (unter anderem die Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen) finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt.

Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten oder den Abruf von ELStAM eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Mein ELSTER

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Lohnsteuer-Anmeldungen) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.
Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich: zur Registrierung

Apps von ELSTER

ELSTER bietet mit MeinELSTER+ und ElsterSecure aktuell zwei verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen

Weitere Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen

Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte

Informationen

Mitteilung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)

Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt seit November 2024 automatisiert in mehreren Stufen. Hierfür ist kein Antrag notwendig, Sie müssen also nicht tätig werden.

Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, wurden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung bereits darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.

Wirtschaftlich Tätige, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten, sobald Ihnen Ihre W-IdNr. zugeteilt wurde, eine Informations-E-Mail an das bei ELSTER hinterlegte Postfach und können dann über ELSTER das Mitteilungsschreiben mit der zugeteilten W-IdNr. abrufen.

Haben Sie der Finanzverwaltung einen Empfangsbevollmächtigten ohne Einschränkung (gültig für das Steuerfestsetzungsverfahren nach § 80a AO) benannt, wird Ihre W-IdNr. dieser Person über ELSTER mitgeteilt. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Vertretungsvollmacht für die Umsatzsteuer vorliegt.

Wenn Sie bisher noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Weitere aktuelle Informationen zur W-IdNr. finden Sie auf der Webseite des BZSt.

Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen für seine Arbeitnehmer elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer benötigt. Die ELStAM können nur authentifiziert abgerufen werden. Weitere Informationen

Ablauf des Verfahrens bei Lohnsteuer-Anmeldungen

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss authentifiziert an die Finanzverwaltung übermittelt werden. 
Nach erfolgreicher Übertragung muss das so genannte Übertragungsprotokoll gedruckt werden. Es dient als Nachweis der elektronischen Abgabe und ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Ablauf des Verfahrens bei Lohnsteuerbescheinigungen

Die Lohnsteuerbescheinigung muss authentifiziert an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Nach der elektronischen Übermittlung müssen Sie das sogenannte Verarbeitungsprotokoll abholen. Dieses wird Ihnen zeitversetzt (asynchron) zur Verfügung gestellt und enthält Informationen zur Verarbeitung der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen. Für die Protokollabholung muss das gleiche Zertifikat, Personalausweis, Sicherheitsstick oder Signaturkarte verwendet werden, mit dem die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgte.

Bitte beachten Sie, dass es ab dem Kalenderjahr 2016 ein neues Korrektur- und Stornierungsverfahren gibt. Hilfe

Sollten Sie innerhalb von fünf Tagen nach Übermittlung Ihr Protokoll immer noch nicht abrufen können, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an den Support von ElsterLohn.

Vollmachten digital 

Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich.  Zu Vollmachten verwalten.

Vollmachten können auch beinhalten, dass Sie Einkommensteuerbescheide und diverse andere Dokumente und Bescheide digital erhalten.

Welche Dokumente und Bescheide werden bereitgestellt?

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter  Rechtliches.