ACHTUNG, Sie befinden sich in der Elster4Konsens Testumgebung!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Testumgebung für einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt und für Außenstehende keinerlei Support geleistet wird. Eine Registrierung ("Benutzerkonto erstellen") ist hier nicht möglich, da es sich um ein reines Testsystem handelt. Über das Testsystem sind keine rechtsverbindlichen und fristwahrenden Abgaben oder Aktivitäten möglich. Bitte führen Sie Ihre Registrierung erneut in der produktiven Umgebung unter https://www.elster.de durch. Die Elster4Konsens Testumgebung ist außchließlich zu Testzwecken konzipiert. Es besteht keine Verbindung zum Echtbetrieb. Steuererklärungen oder andere offizielle Vorgänge können hier nicht übermittelt werden.

Unternehmer

Anwendungen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare (unter anderem die Umsatzsteuer-Voranmeldung) finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt.

Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Mein ELSTER

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.
Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich:  zur Registrierung

Apps von ELSTER

ELSTER bietet mit MeinELSTER+ und ElsterSecure aktuell zwei verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen

E-Rechnungen visualisieren

Mit dem E-Rechnungs-Viewer bietet ELSTER die Möglichkeit an E-Rechnungen im XML-Format zu visualisieren:  E-Rechnungs-Viewer

Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützen

Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte

Informationen

Information zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für die Jahre ab 2019 in den Fällen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - Feststellung nach § 14 Absatz 5 KStG

Das Feststellungsverfahren nach § 14 Absatz 5 KStG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2019 grundlegend verändert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem vom BMF veröffentlichten Infoblatt .

Ablauf der elektronischen Steuererklärung

Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig. Sie erhalten ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können. Die authentifizierte Übermittlung wird auch von den meisten gewerblichen Softwareprodukten unterstützt.

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird nach erfolgreicher Übertragung das so genannte Übertragungsprotokoll gedruckt, das als Nachweis der elektronischen Abgabe für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt ist.

Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?

Die Steuernummer für Ihr Unternehmen muss ab dem 1. Januar 2021 elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Weitere Informationen

Vollmachten digital 

Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich.  Zu Vollmachten verwalten.

Vollmachten können auch beinhalten, dass Sie Einkommensteuerbescheide und diverse andere Dokumente und Bescheide digital erhalten.

Welche Dokumente und Bescheide werden bereitgestellt?

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter  Rechtliches.