ACHTUNG, Sie befinden sich in der Elster4Konsens Testumgebung!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Testumgebung für einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt und für Außenstehende keinerlei Support geleistet wird. Eine Registrierung ("Benutzerkonto erstellen") ist hier nicht möglich, da es sich um ein reines Testsystem handelt. Über das Testsystem sind keine rechtsverbindlichen und fristwahrenden Abgaben oder Aktivitäten möglich. Bitte führen Sie Ihre Registrierung erneut in der produktiven Umgebung unter https://www.elster.de durch. Die Elster4Konsens Testumgebung ist außchließlich zu Testzwecken konzipiert. Es besteht keine Verbindung zum Echtbetrieb. Steuererklärungen oder andere offizielle Vorgänge können hier nicht übermittelt werden.

Privatpersonen

Angebote

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Steuererklärungen, Anträge und Nachrichten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Mein ELSTER

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen Formulare, zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuer, einen Einspruch und vieles mehr einfach mit dem Internet-Browser auszufüllen und abzugeben. Ihr persönlicher Bereich bei Mein ELSTER bietet einen Posteingang, das Speichern von Entwürfen und zahlreiche weitere nützliche Dienste.
Für den Zugang benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto. Benutzerkonto erstellen

einfachELSTERplus

einfachELSTERplus ist geeignet für Personen, die in Deutschland wohnen, ein ELSTER-Benutzerkonto haben, Arbeitnehmer sind, keine Angaben zu Kindern erklären möchten und ihre Einkommensteuererklärung selbst erledigen möchten.

Mit einfachELSTERplus wird die Steuererklärung zu einem neuen Erlebnis: Statt komplizierter Formulare erwartet Sie eine moderne, benutzerfreundliche Oberfläche mit einem klaren, geführten Prozess, der Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung leitet.  Mehr Informationen

Probieren Sie es aus – kostenlos, sicher und überraschend einfach. Jetzt mit einfachELSTERplus starten.

einfachELSTER

einfachELSTER ist speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre: hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell abgeben. Durch einen geführten Dialog werden Sie Schritt für Schritt schnell durch die papierlose Erstellung der Steuererklärung geführt. Weitere Informationen

Die App MeinELSTER+ für mobile Geräte

Mit MeinELSTER+ können Sie alle wichtigen Belege (z. B. Handwerkerrechnung, Spendenquittung, etc.) für die nächste Steuererklärung fotografieren und in Ihr ELSTER-Benutzerkonto hochladen.
So haben Sie Ihre Belege direkt zur Hand, wenn Sie sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benötigen.
Steuererklärung mit einem Klick - ab Juli 2026 ermöglicht die App MeinELSTER+ die automatische Erstellung einfacher Steuererklärungen für 2025.
Neben den Funktionen zur Belegerfassung und dem Anmeldeservice für die Steuererklärung mit einem Klick haben Sie auch Zugriff auf den Posteingang von Mein ELSTER und können die Formulare zur Belegnachreichung und der "Sonstigen Nachricht an das Finanzamt" direkt aus der App heraus abgeben. Weitere Informationen

Die App ElsterSecure für mobile Geräte

ElsterSecure bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrem mobilen Gerät (Smartphone, Tablet) bei ELSTER einzuloggen. Das gilt auch für Dienste, die das ELSTER-Benutzerkonto für den Login unterstützen. Eine Zertifikatsdatei wird dann nicht mehr benötigt. So können Sie überall auf Ihren privaten Bereich bei Mein ELSTER zugreifen. Weitere Informationen

Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützen

Eine elektronische Abgabe von Steuererklärungen, Anträgen und Nachrichten ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich:  Liste der Softwareprodukte

Informationen

Nutzen und Vorteile der elektronischen Steuererklärung

  • Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)
  • Belegsammlung und Verwendung für die Steuererklärung
  • Plausibilitätsprüfung bereits bei der Übermittlung führt zu deutlich weniger Rückfragen durch das Finanzamt 
  • Unverbindliche Steuerberechnung
  • Anzeige Ihrer Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
  • Einkommensteuerbescheid digital erhalten

Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung erleichtern soll. Weitere Informationen

Voraussetzung ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer Glossar zu Identifikationsnummer anzeigen in Mein ELSTER: Zur Registrierung

Belegvorlage bei der Einkommensteuererklärung

Die Einreichung von Belegen ist nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Weitere Informationen

Dokumente und Bescheide digital

Sie können Ihren Einkommensteuerbescheid und diverse andere Dokumente und Bescheide digital erhalten. Hierzu müssen Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben einmalig erteilen.  Zur Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

Welche Dokumente und Bescheide werden bereitgestellt?

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

In Mein ELSTER steht Ihnen die Auskunft zu Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte zur Verfügung. Weitere Informationen

Voraussetzung ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer in Mein ELSTER: Zur Registrierung

Lohnsteuerbescheinigung

Nach Abschluss des Lohnkontos ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese muss dem Arbeitnehmer als Ausdruck ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden.  Häufige Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung

Vollmachten digital 

Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich.  Zu Vollmachten verwalten.

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches