ACHTUNG, Sie befinden sich in der Elster4Konsens Testumgebung!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Seite um eine Testumgebung für einen eingeschränkten Nutzerkreis handelt und für Außenstehende keinerlei Support geleistet wird. Eine Registrierung ("Benutzerkonto erstellen") ist hier nicht möglich, da es sich um ein reines Testsystem handelt. Über das Testsystem sind keine rechtsverbindlichen und fristwahrenden Abgaben oder Aktivitäten möglich. Bitte führen Sie Ihre Registrierung erneut in der produktiven Umgebung unter https://www.elster.de durch. Die Elster4Konsens Testumgebung ist außchließlich zu Testzwecken konzipiert. Es besteht keine Verbindung zum Echtbetrieb. Steuererklärungen oder andere offizielle Vorgänge können hier nicht übermittelt werden.

Steuerberatung

Anwendungen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Steuerdaten elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Die meisten Steuerformulare finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Sie können aber auch jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt.

Auch der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und die Steuerkontoabfrage ist sowohl in Mein ELSTER als auch mit einigen gewerblichen Softwareprodukten möglich.

Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Mein ELSTER

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, Steuerdaten (zum Beispiel die Einkommensteuererklärung) vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur noch einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.
Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich:  zur Registrierung

Apps von ELSTER

ELSTER bietet mit MeinELSTER+ und ElsterSecure aktuell zwei verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen

Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützen

Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte

Informationen

Mitteilung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)

Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt seit November 2024 automatisiert in mehreren Stufen. Hierfür ist kein Antrag notwendig, Sie müssen also nicht tätig werden.

Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, wurden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung bereits darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.

Wirtschaftlich Tätige, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten, sobald Ihnen Ihre W-IdNr. zugeteilt wurde, eine Informations-E-Mail an das bei ELSTER hinterlegte Postfach und können dann über ELSTER das Mitteilungsschreiben mit der zugeteilten W-IdNr. abrufen.

Haben Sie der Finanzverwaltung einen Empfangsbevollmächtigten ohne Einschränkung (gültig für das Steuerfestsetzungsverfahren nach § 80a AO) benannt, wird Ihre W-IdNr. dieser Person über ELSTER mitgeteilt. Dies gilt auch dann, wenn nur eine Vertretungsvollmacht für die Umsatzsteuer vorliegt.

Wenn Sie bisher noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Weitere aktuelle Informationen zur W-IdNr. finden Sie auf der Webseite des BZSt.

Information zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für die Jahre ab 2019 in den Fällen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft - Feststellung nach § 14 Absatz 5 KStG

Das Feststellungsverfahren nach § 14 Absatz 5 KStG wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2019 grundlegend verändert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dem vom BMF veröffentlichten Infoblatt .

Steuerkontoabfrage

Die Steuerkontoabfrage ermöglicht es, Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen eines Steuerkontos online zu erhalten. Weitere Informationen zur Rechteerlangung

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Informationen finden Sie unter:

Eine Übermittlung ist nur mit elektronischem Zertifikat möglich:  zur Registrierung

Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen erleichtern soll.  Weitere Informationen 

Der Abruf von Bescheinigungen ist nur mit elektronischem Zertifikat unter Verwendung Ihrer Organisationssteuernummer in Verbindung mit einem Sicherheitsstick oder einer Signaturkarte möglich:  zur Registrierung

Vollmachten digital 

Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich.  Zu Vollmachten verwalten.

Vollmachten können auch beinhalten, dass Sie Einkommensteuerbescheide und diverse andere Dokumente und Bescheide digital erhalten.

Welche Dokumente und Bescheide werden bereitgestellt?

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches.