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Privatpersonen

Anwendungen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Mein ELSTER

Das Online-Finanzamt ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Einkommensteuererklärung) mit dem Internet-Browser abzugeben.
Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung nötig. Zur Registrierung

einfachELSTER

Die Anwendung  einfachELSTER bietet einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre, ihre alljährliche Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Durch die übersichtliche Benutzerführung werden Sie Schritt für Schritt durch die papierlose Erstellung der Steuererklärung geführt.  Weitere Informationen

Apps von ELSTER

ELSTER bietet mit MeinELSTER+ und ElsterSecure aktuell zwei verschiedene Apps für Android und iOS an, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Weitere Informationen

Weitere Software-Produkte, die ELSTER unterstützen

Eine elektronische Übermittlung ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von gewerblichen Softwareprodukten möglich: Liste der Softwareprodukte

Informationen

Nutzen und Vorteile der elektronischen Steuererklärung

  • Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)
  • Belegsammlung und Verwendung für die Steuererklärung
  • Plausibilitätsprüfung bereits bei der Übermittlung führt zu deutlich weniger Rückfragen durch das Finanzamt 
  • Unverbindliche Steuerberechnung
  • Anzeige Ihrer Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
  • Einkommensteuerbescheid digital erhalten

Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung erleichtern soll. Weitere Informationen

Voraussetzung ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer Glossar zu Identifikationsnummer anzeigen in Mein ELSTER: Zur Registrierung

Belegvorlage bei der Einkommensteuererklärung

Die Einreichung von Belegen ist nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Weitere Informationen

Einkommensteuerbescheid digital

Sie können Ihren Einkommensteuerbescheid elektronisch erhalten. Hierzu müssen Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben einmalig erteilen.  Zur Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

In Mein ELSTER steht Ihnen die Auskunft zu Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte zur Verfügung. Weitere Informationen

Voraussetzung ist eine Registrierung mit Identifikationsnummer in Mein ELSTER: Zur Registrierung

Lohnsteuerbescheinigung

Nach Abschluss des Lohnkontos ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese muss dem Arbeitnehmer als Ausdruck ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden.  Häufige Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung

Vollmachten digital 

Sie können Vollmachten elektronisch bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Vollmacht beinhaltet auch den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten (Bescheinigungsabruf). Weitere Hinweise zu den verschiedenen Vollmachtsformen finden Sie im Hilfebereich.  Zu Vollmachten verwalten.

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches